Fremdschwängerung – rechtliches

Wer sich wirklich mit dem Thema Fremdschwängerung auseinandersetzt sollte sich auch die rechtlichen Aspekte anschauen.

Mutterschaft
§ 1591 – Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat

Vaterschaft
§ 1592  – Vater eines Kindes ist –
– der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist
– der die Vaterschaft anerkannt hat oder
– dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.